| |
Bei Tätigkeiten, bei denen Gefährdungen der Haut anzunehmen sind, müssen bekanntlich vom Unternehmer im ersten Schritt alle Informationen zusammengetragen werden, damit bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" geeignete und wirksame Maßnahmen getroffen werden können.
Das Sachgebiet "Hautschutz" im FA PSA hat zur Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb ein Musteranschreiben mit Checkliste an Hautschutzmittelhersteller erarbeitet, mit dem die vorgeschriebenen Informationen erlangt werden können. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das vom Hautschutzmittelhersteller angegebene "Haupteinsatzgebiet" sowie ggf. "Einsatzbeschränkungen" oder "Unverträglichkeiten mit Schutzhandschuhmaterialien". Weitere Informationen, hier . . .
|